LOA Nachhaltigkeitspolitik

Die LOA Live Online Academy (LOA) bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Insbesondere trägt sie im Rahmen ihrer bildenden und beratenden Tätigkeit die Verantwortung gegenüber sich selbst, gegenüber Kunden und Partner:innen und gegenüber der Umwelt sowie der Gesellschaft.
Die LOA bekennt sich zur Einhaltung nachfolgender Grundsätze:

Allgemeine Grundsätze

Grundverständnis

Die LOA erkennt ihre gesellschaftliche und soziale Verantwortung an und verpflichtet sich, in allen Aktivitäten dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Einhaltung der Gesetze

Die LOA verpflichtet sich bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen, die jeweils geltenden Gesetze sowie die sonstigen maßgeblichen Bestimmungen zu beachten. Geschäftspartner:innen sind fair zu behandeln. Verträge werden eingehalten, wobei Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigt werden.

Orientierung an allgemein gültigen Werten und Prinzipien

Die LOA orientiert ihr Handeln an allgemein gültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde und Nichtdiskriminierung.

Grundsätze zur gesellschaftlichen und sozialen Verantwortung

Menschenrechte

Die LOA respektiert und unterstützt die Einhaltung international anerkannter Menschenrechte. Insbesondere hält sie die Menschenrechte gem. der UN-Menschenrechtscharta (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10.12.1948) ein.

Diskriminierungsverbot

Die LOA lehnt im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jede Form von Diskriminierung ab. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeiter:innen aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Gesundheitsschutz

Die LOA gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen. Die LOA unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

Arbeitsbedingungen, Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit

Die LOA achtet das Recht auf Koalitions- und Versammlungsfreiheit ihrer Mitarbeiter:innen im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze. Die LOA hält die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit und der Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus, gemäß den geltenden Gesetzen und Bestimmungen ein.

Mitarbeiter:innen sind vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer und verbaler Belästigung zu schützen. Die Privatsphäre der Mitarbeiter:innen wird geachtet.
Umweltschutz

Die LOA ist dem Ziel des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen für die heutige und künftige Generation nachhaltig verpflichtet. Gesetze und Bestimmungen, die zum Schutze der Umwelt erlassen wurden, sind zu beachten.

Grundsätze des fairen Wettbewerbs

Korruptionsverbot

Die LOA lehnt Korruption und Bestechung ab. Im Umgang mit Geschäftspartner:innen und staatlichen Institutionen werden die Interessen der LOA und die privaten Interessen von Mitarbeiter:innen auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen. Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten. Unter anderem ist folgendes zu beachten: Die Gewährung persönlicher Vorteile durch die LOA und dessen Mitarbeiter:innen an inländische oder ausländische Amtsträger (wie Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst) mit dem Ziel, Vorteile für die LOA oder sich selbst oder Dritte zu erlangen, ist nicht erlaubt. Geldwerte persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine unlautere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr zwischen LOA und Kunde dürfen weder angeboten, versprochen, gewährt noch gebilligt werden. Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartner:innen persönliche Vorteile von Wert für eine unlautere Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr weder gefordert noch angenommen werden. Geschäftsführung und Mitarbeiter:innen der LOA dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unlauterer Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des/der Geschäftspartners/Geschäftspartnerin zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen.

Verhalten gegenüber Wettbewerbern

Die LOA achtet den fairen Wettbewerb. Daher hält sie die geltenden Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs. Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen unlauter beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden rechtswidrig zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern.

Geschäftsgeheimnisse

Die LOA achtet und wahrt Betriebs-/und Geschäftsgeheimnisse anderer.

Vertrauliche Informationen sowie vertrauliche Unterlagen dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass hier eine Befugnis erteilt wurde, es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt oder eine vollziehbare Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts dazu zwingt

Mitarbeiter:innen und Partner:innen

Mitarbeiter:innen

Die LOA wird seinen Beschäftigten die in diesem Verhaltenskodex geregelten Inhalte und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bekannt machen. Es wird durch geeignete Maßnahmen darauf hinwirken, dass der Verhaltenskodex eingehalten wird.

Partner:innen

Die LOA ist aufgefordert, die Grundsätze seinen Partner:innen zu vermitteln, die Einhaltung der Inhalte bei seinen Partner:innen bestmöglich zu fördern und diese aufzufordern, den Verhaltenskodex ebenfalls zu befolgen.

LOA Nachhaltigkeitspolitik V2101